Sovereign Academy
eine Marke der Sovereign Speed GmbH
Niendorfer Straße 172, 22848 Norderstedt, Deutschland
+49/40/226317 414
becomeanexpert@sovereignacademy.eu
Geschäftsführung: Martin Araman, Frank Liebelt
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 67602
USt-Id Nr. gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: DE812463252
Gerichtsstand ist Hamburg.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER SOVEREIGN ACADEMY
Die Sovereign Academy bietet Schulungen und Trainings an, die Compliance-Themen, wie Gefahrgut, Ladungssicherung, Luftsicherheit etc., aber auch Softskills (Führung, Kommunikation etc.) umfassen. Diese Schulungen werden vorwiegend als Präsenzschulungen in den hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten der Sovereign Academy vorgenommen. Die Sovereign Academy bietet aber auch Inhouse-Schulungen an.
1 ANMELDUNG
Anmeldungen für Seminare und Schulungen der Sovereign Academy sind online unter www.sovereignacademy.eu
Ihre Anmeldung gilt nur dann als angenommen, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung erhalten.
2 SCHULUNGSGEBÜHREN UND FÄLLIGKEIT
Die Schulungsgebühr wird spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Schulungsanmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Schulungsbeginn erfolgen, ist die Schulungsgebühr am Veranstaltungstag fällig.
Die Zahlung der Schulungsgebühr hat grundsätzlich durch Überweisung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages auf das Konto der Sovereign Speed GmbH oder als Zahlung per Kreditkarte zu erfolgen.
3 GUTSCHEINE UND RABATTE DER SOVEREIGN ACADEMY
Es ist jeweils nur ein von der Sovereign Academy ausgestellter Gutschein pro Person für eine Schulungsbuchung einlösbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kombination von Gutscheinen mit anderen Rabattaktionen nicht möglich ist. Gutscheine können weder bar ausgezahlt noch nachträglich eingelöst werden. Der Weiterverkauf ist untersagt. Ein einmal eingelöster Gutschein wird durch eine anschließende Stornierung der Schulung Ihrerseits nicht wiederhergestellt, sondern verfällt.
4 STORNIERUNG
Eine Stornierung der gebuchten Schulung kann durch Erklärung in Textform per E-Mail erfolgen. Eine telefonische Stornierung ist nicht möglich.
Die Sovereign Academy behält sich vor, die angebotenen Schulungen und/oder Trainings, beispielsweise aus Gründen der höheren Gewalt, zu stornieren. Hierzu zählen neben Epidemien, Pandemie auch die mangelnde Teilnehmerzahl oder der Ausfall eines Trainers. Die Stornierung wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird seitens der Sovereign Academy spätestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn erfolgen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss die Sovereign Academy ein Seminar absagen, wird umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Sovereign Academy.
Die Stornierung der seitens eines Teilnehmers ist jederzeit möglich. Für den Fall, dass eine Stornierung seitens des Teilnehmers erfolgt, wird die geleistete Schulungsgebühr wie folgt erstattet:
- Bis 21 Tage vor Schulungsbeginn – 100%ige Erstattung
- 20 – 11 Tage vor Schulungsbeginn – 50%ige Erstattung
- 10 – 5 Tage vor Schulungsbeginn – 20%ige Erstattung
- Ab 4 Tage vor Schulungsbeginn – 0% Erstattung
Im Krankheitsfall bietet die Sovereign Academy an, die gebuchte Schulung zu dem nächsten angebotenen Termin nachzuholen. Der Nachweis über den Krankheitsfall obliegt dem Teilnehmer.
5 URHEBERRECHT
Die ausgegebenen und/oder im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Sovereign Academy vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmenden zur Verfügung.
6 DATENSCHUTZ
Die an die Sovereign Academy übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Diese verwenden seitens der Sovereign Academy ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO, aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) genutzt.
Sollten Sie der Sovereign Academy Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben, so können Sie einer Verwendung für Werbezwecke jederzeit unter becomeanexpert@sovereignacademy.eu widersprechen. Die Sovereign Academy verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung der Sovereign Academy finden Sie unter www.sovereignspeed.com
7 TEILNAHME AN SCHULUNGEN
Die Schulungen und Trainings der Sovereign Academy erfolgen unter Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Kleidung und Schuhwerk zu den Schulungen und Trainings mitzubringen, welche den Vorschriften zur Arbeitssicherheit entsprechen. Die Sovereign Academy behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer von einzelnen Bestandteilen der Schulungen und/oder Trainings auszuschließen, wenn die notwendigen Sicherheitskleidungsstücke nicht zur Verfügung stehen. Die Sovereign Academy hält keine Kleidung und/oder Schuhwerk vor.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit den von der Sovereign Academy angebotenen Leistungen, dieser AGB oder dem bestehenden Vertragsverhältnis, sowie aller übrigen Angebote gilt deutsches Recht als vereinbart. Internationales, insbesondere europäisches Privatrecht, sowie UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Die Sovereign Academy behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Sovereign Academy wird Sie rechtzeitig über die Änderung der AGB informieren. Sie sind berechtigt, der Änderung binnen einer Frist von 4 Wochen ab der Mitteilung der Änderung zu widersprechen. Andernfalls werden die angekündigten Änderungen wirksam. Um diese Frist zu wahren genügt die rechtzeitige Absendung. Bei fristgerechtem Widerspruch ist die Sovereign Academy berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.
Soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Sachverhalten, an denen die Sovereign Academy beteiligt ist, Hamburg. Erfüllungsort ist der Sitz der Sovereign Speed GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Vielmehr gilt anstelle der ungültigen oder fehlenden Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie sie die Vertragsbeteiligten nach dem von ihnen mit dieser Vereinbarung verfolgten (wirtschaftlichen) Zweck getroffen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
